AGB

 

I. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Fotografin Sophia Dobers. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt

1.2. ‘Lichtbilder’ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle von der Fotografin Sophia Dobers hergestellte Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. 

1.3. Die Fotoapparate und Materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen bereitgestellt.

1.4. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

1.5. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

1.6. Erfüllungsort ist die gewählte Location des Kunden oder des Fotografen. Falls der Kunde die Fotografin bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

1.7. Bestellungen per Telefon und E-Mail als Vertragsschluss zwischen den Parteien und sind demnach verbindlich. Es gelten die üblichen Widerspruchsfristen. 

1.8. Der Fotografin Sophia Dobers werden nach dem Aufnahmetermin mindestens vier Wochen Bearbeitungszeit eingeräumt. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, muss die Fotografin Sophia Dobers den Kunden am Tag des Shootings oder spätestens nach 4 Wochen darauf hinweisen. Für alle Verspätungen durch Lieferprobleme der einzelnen Produktzusteller kann die Fotografin Sophia Dobers nicht verantwortlich gemacht werden.

II. Reklamation

2.1 Reklamationen sind innerhalb von zwei Tagen nach dem Erhalt der Fotos möglich. Spätere Reklamationen sowie Reklamationen von Printprodukten bezüglich der Bild- Aus-& Zuschnitte sind ausgeschlossen. Sowie die Reklamation von digitalen Daten. Die entstandenen Kosten sind von dem Kunden voll zu tragen.

2.2.  Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

III. Angebot

3.1. Die Fotografin unterbreitet dem Auftraggeber ein verbindliches Angebot. An dieses Angebot ist die Fotografin zwei Wochen gebunden.

3.2. Der Auftraggeber nimmt, sofern nichts anderes vereinbart, das Angebot der Fotografin via E-Mail oder ansonsten mittels schriftlicher Erklärung an. Sollte die Erklärung der Fotografin Sophia Dobers nach der unter Ziffer 3.1. genannten zwei Wochen-Frist zugehen, so stellt dies ein neues Angebot an die Fotografin dar. Diese erklärt dann unverzüglich, längstens jedoch binnen 1 Woche, die Annahme oder Ablehnung des Vertrages.

 

IV. Rechte an den fotografischen Arbeiten & Urheberrecht

4.1. Die Fotografin behält sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, an den fotografischen Arbeiten und deren Teilen.

4.2. Der Kunde darf die fotografischen Arbeiten und deren Teile ausschließlich für private Zwecke (z.B. für Geschenke) verwenden. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere eine Veröffentlichung durch den Kunden bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit der Fotografin. Der Kunde darf die fotografischen Arbeiten auf keine Weise bearbeiten oder den Stil der Arbeit verändern.

4.3. Eine Weitergabe der Bilder an andere Dienstleister für kommerzielle Zwecke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin.

4.4. Der Kunde ist verpflichtet bei der Verwendung der fotografischen Arbeiten bzw. Teilen davon, die Fotografin zu erwähnen. Eine Verwendung muss im Sinne von V.2 mit der Fotografin vereinbart werden. Insbesondere bei einer Veröffentlichung der Aufnahmen durch den Kunden, ist immer der Urheberrechtsvermerk der Fotografin (© Fotografie: www.diefotostube.com) anzugeben. Dies gilt auch für sämtliche Profile bei sozialen Netzwerken wie „Facebook“ oder „Pinterest“. (Aufzählung nicht abschließend.)

4.5. Falls die in den vier vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, der Fotografin jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.

4.6. Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen der Fotografin überlassen. Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Bildbearbeitung, Beleuchtung und Bildkomposition zu.

4.7.  Das Bearbeitungsrecht nach §23 UrhG liegt nur der Fotografin vor. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld über den Bild- & Bearbeitungsstil der Fotografin Sophia Dobers informiert. Jegliche Manipulation oder Verkauf der Fotos ist nicht gestattet.

4.8.  Die Teilnahme an Fotowettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.

4.9.  Die Fotografin Sophia Dobers ist bei Hochzeitsfotografien und Veranstaltungsfotografien berechtigt die aus dem jeweiligen Paket bearbeiteten Bilder für Zwecke der Eigenwerbung (Facebook, Homepage, Flyer etc.  zu nutzen. Ist dies nicht gewünscht, muss dem schriftlich widersprochen werden.

V. Honorar

5.1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stunden- bzw. Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale festgelegt. Nebenkosten sind in einem Pauschalangebot enthalten; andernfalls sind sie vom Auftraggeber zu tragen. 

5.2. Bei Hochzeiten und Veranstaltungen ist eine Anzahlung mind. 6 Monate vor dem gebuchten Termin von 50% fällig, falls die Anzahlung nicht entrichtet ist der Termin nicht fest gebucht.

5.3. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Material und die elektronischen Bilddaten im Besitz des Fotografen. Die Aufnahmegebühr ist als Anzahlung vor dem Aufnahmetermin zu bezahlen.

VI. Ausfallhonorar / Schadensersatz

6.1. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäß Ziffer I.5. nicht nach, so hat die Fotografin Sophia Dobers Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihr eine Entschädigung zu. 

6.2. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber storniert werden, so wird ein Ausfallhonorar von 30% des vereinbarten Gesamthonorars fällig. Bei einer Auftragsstornierung bei weniger als 90 Kalendertagen wird ein Ausfallhonorar von 50% des Gesamthonorars fällig. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung ist der schriftliche Eingang per Post. Diese Regelung des Ausfallhonorars gilt nur für den Auftraggeber.

VII. Exklusivrecht und Pflichten der Fotografin

7.1. Sophia Dobers muss die einzige professionelle Fotografin am besagten Hochzeitstag oder Veranstaltung sein. Sie wird nicht für überbelichtete Bilder verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme anderer Geräte verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen Fremder nicht zustanden kamen bzw. das Bild gestört haben. 

7.2. Die Fotografin verpflichtet sich alle ihr im Rahmen des Auftrages bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

7.3. Die Fotografin übergibt dem Auftraggeber ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial in JPEG oder aber einem anderen vereinbarten Format. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten ( RAW ) ist ausgeschlossen.

7.4. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist der Fotografin nicht geschuldet. Diese hat allerdings das Recht die digitalen Bilddaten der zur Abnahme vorgelegten Fotografien für den Nachweis ihrer Urheberschaft zu behalten.

VIII. Datenschutz

8.1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. 

8.2. Die Fotografin bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (z.B. Fotolabor, Alben Druckerei, Online Galerie). An diese Dienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten verpflichtet.

IX. Haftung des Fotografen

9.1. Die Fotografin haftet, einschließlich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.

9.2. Die Fotografin kann, auch kurzfristig, Foto-Termine absagen / verschieben ohne Schadensersatz an den Kunden zu leisten. Eine geleistete Anzahlung wird in voller Höhe zurückerstattet. Die Fotografin versucht für Ersatz durch eine/n Kollege/ Kollegin zu sorgen, ist dem jedoch nicht verpflichtet

Stand Februar 2023

 

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